NDR-Verbrauchermagazin „Markt“ findet toxische Weichmacher in Sonnencreme
Das NDR-Verbrauchermagazin „Markt“ hat zehn Sonnencremeprodukte aus Drogerien, Apotheken und Discountern mit dem neuen DHHB-Filter im Labor untersuchen lassen.
Das Ergebnis: Ladival aus der Apotheke, ISDIN aus der Apotheke und die Eigenmarke von Aldi Lacura enthielten den Weichmacher Di-n-hexyl-Phthalat (DnHexP) in geringen Mengen.
Der Weichmacher DnHexP wurde vor Jahren als besorgniserregend eingestuft und ist seit 2013 als Inhaltsstoff in Kosmetika verboten. Er wirkt hormonell und wurde in Tierversuchen negativ auf den Fortpflanzungsprozess getestet.
Das vom NDR-Verbrauchermagazin Markt beauftragte unabhängige Labor fand in der Sonnencreme Ladival 2,4 mg/kg, in ISDIN 1,5 mg/kg und in Lacura von Aldi 0,38 mg/kg DnHexP .
Der Hersteller Stada (Ladival) schreibt „Markt“ dazu: „Die Konzentration ist sehr gering und unser Produkt LADIVAL Empfindliche Haut Plus Sonnenschutz Spray LSF 50+ wird als sicher für Verwender eingestuft“
ISDIN verweist darauf, dass die Werte in Ihrem Produkt um das 200 bis 300-fache unter dem vom BfR als für die Gesundheit risikohaft bemessen toxischen Richtwert liegen.
Aldi lässt uns zur Eigenmarke Lacura Sun wissen: „Unsere Lieferanten arbeiten eng mit ihren Rohstofflieferanten in Hinblick auf die Minimierung und Vermeidung von DnHexP zusammen“
Der Weichmacher kann offenbar als Verunreinigung im Herstellungsprozess des Sonnenschutzfilters DHHB entstehen, der in immer mehr Sonnenschutzmitteln eingesetzt wird.
Bei Untersuchungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen fanden Forscher Anfang des Jahres den Weichmacher in Kinderurin.
Chemiker Holger Koch stellte damals mit seiner Studie den Zusammenhang zu Sonnencremeprodukten her. Markt gegenüber berichtet er: „Wir waren schon überrascht, als wir erste Sommerproben genommen haben, dass wir plötzlich eine breite Belastung gefunden haben.“ In den vorher untersuchten Winterproben hatte er keine erhöhten Werte feststellen können. Der Forscher hält DnHexP für „eines der toxischsten Phthalate, das wir kennen“.
Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) sieht dagegen „nach vorläufigen Bewertungen keinen Anlass für eine erhöhte Besorgnis“ und schreibt dazu weiter: „DnHexP selbst ist als Inhaltsstoff in kosmetischen Mitteln verboten, könnte aber als Verunreinigung von Ausgangsstoffen in solche Produkte eingetragen werden.“ Dann wäre es nach Auffassung des BfR und der Hersteller in geringen Mengen erlaubt.
Die Vorsitzende des EU-Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Anna Cavazzini (Grüne), die auch an der neuen EU-Kosmetikverordnung beteiligt ist, widerspricht dem BfR in dieser Annahme: „Die Kosmetikverordnung verbietet bestimmte Stoffe inklusiver auch der Verunreinigung. Es sind nur einige Ausnahmen zugelassen zum Beispiel, wenn es überhaupt keine Alternativen gibt.“ Cavazzini ist der Meinung, „dass diese Produkte eigentlich vom Markt genommen werden müssten.“
Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale in Hamburg fordert eine deutlich bessere Prüfung der Produkte von wirtschaftlich unabhängigen Stellen vor dem Verkauf.
Pressemitteilung von: NDR Norddeutscher Rundfunk